Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.01.1984

Geschäftszahl

83/14/0090

Rechtssatz

ISd ständigen Rechtssprechung ist es dem VwGH aufgegeben, den angefochtenen Bescheid unter dem Gesichtswinkel zu prüfen, ob das Ergebnis der von der belangten Behörde durchgeführten Beweiswürdigung mit den Denkgesetzen in Einklang steht und die Sachverhaltsannahme der belangten Behörde in einem von wesentlichen Mängeln freien Verfahren gewonnen worden ist (Hinweis E 9.2.1982, 81/14/0096).