Verwaltungsgerichtshof
24.01.1984
83/14/0090
ISd ständigen Rechtssprechung ist es dem VwGH aufgegeben, den angefochtenen Bescheid unter dem Gesichtswinkel zu prüfen, ob das Ergebnis der von der belangten Behörde durchgeführten Beweiswürdigung mit den Denkgesetzen in Einklang steht und die Sachverhaltsannahme der belangten Behörde in einem von wesentlichen Mängeln freien Verfahren gewonnen worden ist (Hinweis E 9.2.1982, 81/14/0096).