Die Grundsätze des Beschlusses eines verstärkten Senates vom 17.12.1980, 2942/79, VwSlg 10327 A/1980, sind in Hinsicht auf § 9 Abs 1 2. Satz des ZustellG nur mehr bedingt anzuwenden.Die Grundsätze des Beschlusses eines verstärkten Senates vom 17.12.1980, 2942/79, VwSlg 10327 A/1980, sind in Hinsicht auf Paragraph 9, Absatz eins, 2. Satz des ZustellG nur mehr bedingt anzuwenden.