Als Sachschaden iSd § 4 Abs 5 StVO ist nicht jede Spur zu qualifizieren, zu deren Entfernung ein - noch so geringfügiger - Vermögensaufwand erforderlich ist.Als Sachschaden iSd Paragraph 4, Absatz 5, StVO ist nicht jede Spur zu qualifizieren, zu deren Entfernung ein - noch so geringfügiger - Vermögensaufwand erforderlich ist.