Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.01.1984

Geschäftszahl

82/02/0022

Rechtssatz

Als Sachschaden iSd Paragraph 4, Absatz 5, StVO ist nicht jede Spur zu qualifizieren, zu deren Entfernung ein - noch so geringfügiger - Vermögensaufwand erforderlich ist.