Ein mit einem Reinigungsmittel von der Zierleiste eines Fahrzeuges entfernbare Lackspur ist kein "Sachschaden" iSd § 4 Abs 5 StVO 1950.Ein mit einem Reinigungsmittel von der Zierleiste eines Fahrzeuges entfernbare Lackspur ist kein "Sachschaden" iSd Paragraph 4, Absatz 5, StVO 1950.