Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 0774/80

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

0774/80

Entscheidungsdatum

10.04.1981

Index

50/01 Gewerbeordnung

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1819/78 E 28. März 1980 VwSlg 10086 A/1980 RS 2

Stammrechtssatz

Geht die Behörde im Verwaltungsverfahren wegen Übertretung des Paragraph 366, Absatz eins, Ziffer 3, GewO 1973 von der Genehmigungspflicht der Betriebsanlage aus und wird nach rechtskräftigem Abschluß des Verwaltungsstrafverfahrens nach dem ersten Satz des Paragraph 358, Absatz eins, GewO 1973 ein Feststellungsbescheid des Inhalts erlassen, daß die Errichtung und der Betrieb der Anlage der gewerbebehördlichen Genehmigung nicht bedürfen, so ergibt sich daraus, insoweit es sich um den gleichen Sachverhalt handelt, dh insbesondere, insoweit im Fortgang der Zeit keine Veränderung des maßgebenden Sachverhaltes eingetreten ist, ein Grund für die Wiederaufnahme des Verwaltungsstrafverfahrens nach Paragraph 24, VStG 1950 in Verbindung mit Paragraph 69, Absatz eins, Litera c, AVG 1950.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1980000774.X01

Im RIS seit

27.01.2004

Zuletzt aktualisiert am

22.01.2016

Dokumentnummer

JWR_1980000774_19810410X01

Rechtssatz für 0774/80

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

0774/80

Entscheidungsdatum

10.04.1981

Index

50/01 Gewerbeordnung

Rechtssatz

Ausführungen über die rechtliche Relevanz der Anführung von die Genehmigungspflicht einer Betriebsanlage begründenden Umständen in einem Straferkenntnis wegen einer Verwaltungsübertretung nach Paragraph 366, Absatz eins, Ziffer 3, GewO 1973.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1980000774.X02

Im RIS seit

27.01.2004

Zuletzt aktualisiert am

22.01.2016

Dokumentnummer

JWR_1980000774_19810410X02

Rechtssatz für 0774/80

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

0774/80

Entscheidungsdatum

10.04.1981

Index

50/01 Gewerbeordnung

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1497/79 E 7. November 1980 VwSlg 10286 A/1980 RS 2

Stammrechtssatz

Die Genehmigungspflicht tritt hinsichtlich einer gewerblichen Betriebsanlage somit nicht erst ein, wenn eine solche Anlage etwa wegen ihrer Größe oder wegen der in ihr ausgeübten Tätigkeiten "eine über das normale Ausmaß hinausgehende Feuergefahr" - der Beschwerdeführer meint damit offensichtlich jene Brandgefahr, die unter ähnlichen Verhältnissen außerhalb einer Betriebsanlage besteht - bedeuten würde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1980000774.X03

Im RIS seit

27.01.2004

Zuletzt aktualisiert am

22.01.2016

Dokumentnummer

JWR_1980000774_19810410X03