Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.04.1981

Geschäftszahl

0774/80

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1819/78 E 28. März 1980 VwSlg 10086 A/1980 RS 2

Stammrechtssatz

Geht die Behörde im Verwaltungsverfahren wegen Übertretung des Paragraph 366, Absatz eins, Ziffer 3, GewO 1973 von der Genehmigungspflicht der Betriebsanlage aus und wird nach rechtskräftigem Abschluß des Verwaltungsstrafverfahrens nach dem ersten Satz des Paragraph 358, Absatz eins, GewO 1973 ein Feststellungsbescheid des Inhalts erlassen, daß die Errichtung und der Betrieb der Anlage der gewerbebehördlichen Genehmigung nicht bedürfen, so ergibt sich daraus, insoweit es sich um den gleichen Sachverhalt handelt, dh insbesondere, insoweit im Fortgang der Zeit keine Veränderung des maßgebenden Sachverhaltes eingetreten ist, ein Grund für die Wiederaufnahme des Verwaltungsstrafverfahrens nach Paragraph 24, VStG 1950 in Verbindung mit Paragraph 69, Absatz eins, Litera c, AVG 1950.