Führt eine Person den Betrieb des Gemeinschuldners auf Grund eines mit dem Masseverwalter abgeschlossenen Kaufvertrages tatsächlich weiter, so ist das Fehlen der nach der KO erforderlichen Genehmigungen für die Annahme einer Betriebsnachfolge im Sinne des § 67 Abs 4 ASVG ohne Belang (Hinweis E 19.9.1980 2207/77 zum Gefahren-, Nutzen- und Lastenübergang bei aufschiebend bedingten Kaufverträgen).Führt eine Person den Betrieb des Gemeinschuldners auf Grund eines mit dem Masseverwalter abgeschlossenen Kaufvertrages tatsächlich weiter, so ist das Fehlen der nach der KO erforderlichen Genehmigungen für die Annahme einer Betriebsnachfolge im Sinne des Paragraph 67, Absatz 4, ASVG ohne Belang (Hinweis E 19.9.1980 2207/77 zum Gefahren-, Nutzen- und Lastenübergang bei aufschiebend bedingten Kaufverträgen).