Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 0334/78

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

0334/78

Entscheidungsdatum

23.05.1980

Index

50/01 Gewerbeordnung

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0479/77 E 28. Juni 1978 VwSlg 9607 A/1978 RS 3

Stammrechtssatz

Die Behörde hat gemäß Paragraph 89, Absatz eins, GewO 1973 unabhängig von einer allfälligen Bestrafung zu beurteilen, ob Handlungen oder Unterlassungen die Annahme des Fehlens der erforderlichen Zuverlässigkeit rechtfertigen. Sie ist hiebei an rechtskräftige Bestrafungen zwar insofern gebunden, als damit die Tatsache der Handlung oder Unterlassung, derentwegen die Bestrafung erfolgte, feststeht, hat aber im Entziehungsverfahren unabhängig davon das sich ergebende Charakterbild des Gewerbeinhabers zu untersuchen. Hiebei kommt es weder auf die Verbüßung einer Strafe an, noch müssen die Handlungen oder Unterlassungen in Ausübung des Gewerbes begangen worden sein. Entscheidend ist vielmehr, daß der Gewerbeinhaber nach der Beschaffenheit der von ihm begangenen Handlungen oder Unterlassungen keine Gewähr mehr dafür bietet, daß er bei Ausübung des Gewerbes die hiebei zu beachtenden öffentlichen Rücksichten wahren werde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1978000334.X01

Im RIS seit

12.09.2003

Dokumentnummer

JWR_1978000334_19800523X01

Rechtssatz für 0334/78

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

0334/78

Entscheidungsdatum

23.05.1980

Index

50/01 Gewerbeordnung

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3395/78 E 22. November 1979 RS 1

Stammrechtssatz

Erörterungen zur Frage der Zuverlässigkeit eines Konzessionsbewerbers für das Gastgewerbe unter Hinweis auf VJ. (vom 13.9.1979, 1796/78 und vom 28.8.1978, 0479/77 sowie 22.9.1959, 1527/57, VwSlg 5052 A/1959, hier Verurteilung nach Paragraph 209, StGB und Paragraph 133, Absatz 2, StGB)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1978000334.X02

Im RIS seit

12.09.2003

Dokumentnummer

JWR_1978000334_19800523X02

Rechtssatz für 0334/78

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

0334/78

Entscheidungsdatum

23.05.1980

Index

50/01 Gewerbeordnung

Rechtssatz

Die Behörde hat die Anwendung des Paragraph 193, Absatz 2, GewO auf die Auswirkungen, die die Abweisung des Konzessionsansuchen auf die Lebensgestaltung des Konzessionswerbers haben könnte, nicht Bedacht zu nehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1978000334.X03

Im RIS seit

12.09.2003

Dokumentnummer

JWR_1978000334_19800523X03