Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.05.1980

Geschäftszahl

0334/78

Rechtssatz

Die Behörde hat die Anwendung des Paragraph 193, Absatz 2, GewO auf die Auswirkungen, die die Abweisung des Konzessionsansuchen auf die Lebensgestaltung des Konzessionswerbers haben könnte, nicht Bedacht zu nehmen.