Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
0525/76
Entscheidungsdatum
21.04.1977
Index
L24009 Gemeindebedienstete Wien
Norm
DO Wr 1966 §54 litb;
Rechtssatz
Die Kündigung eines öffentlichrechtlichen Dienstverhältnisses zur Stadt Wien ist in der DO 1966 nicht an das Vorliegen bestimmter Kündigungsgründe geknüpft, ihre Vornahme liegt daher im Rahmen der zeitlichen Begrenzung durch die Probedienstzeit im freien Ermessen der Dienstbehörde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1977:1976000525.X01
Dokumentnummer
JWR_1976000525_19770421X01