Verwaltungsgerichtshof
21.04.1977
0525/76
GRS wie 2243/61 E 29. Jänner 1964 RS 2
Daß das innere Ausmaß der Bescheidbegründung durch das von der Rechtsordnung anerkannte Rechtschutzinteresse bestimmt ist, gilt auch für Ermessensentscheidungen.