Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.04.1977

Geschäftszahl

0525/76

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2243/61 E 29. Jänner 1964 RS 2

Stammrechtssatz

Daß das innere Ausmaß der Bescheidbegründung durch das von der Rechtsordnung anerkannte Rechtschutzinteresse bestimmt ist, gilt auch für Ermessensentscheidungen.