Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
0803/73
Entscheidungsdatum
30.10.1973
Index
L10017 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Tirol
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
10/09 Gemeindeaufsicht
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1430/69 E VS 22. Oktober 1971 VwSlg 8091 A/1971 RS 2
(Vermerk: Auch der VwGH ist nicht in der Lage, im Rahmen einer
Beschwerde die Rechtmäßigkeit der einen vorangegangenen
Vorstellungsbescheid tragenden Rechtsauffassung zu überprüfen).
Stammrechtssatz
Die Vorstellungsbehörde ist nicht berechtigt sich bei unverändert gebliebenem Sachverhalt über ihre in einem früheren Vorstellungsbescheid in der gleichen Verwaltungssache geäußerte Rechtsansicht hinwegzusetzen.
Schlagworte
Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde
Ersatzbescheid
Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der
Vorstellungsbehörde
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1973000803.X01
Dokumentnummer
JWR_1973000803_19731030X01