Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1859/68

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1859/68

Entscheidungsdatum

30.10.1969

Index

33 Bewertungsrecht

Beachte

y11369;

Rechtssatz

Diese Bestimmung verpflichtet nicht dazu, ein Gebäude oder einen Gebäudeteil in eine bestimmte Bauklasse einzureihen, es versteht sich jedoch von selbst, daß sich der angesetzte Durchschnittspreis in den Gesamtrahmen des Kataloges des Paragraph 53 a, Absatz eins, BewG einzufügen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1969:1968001859.X01

Im RIS seit

14.01.2002

Dokumentnummer

JWR_1968001859_19691030X01

Rechtssatz für 1859/68

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

1859/68

Entscheidungsdatum

30.10.1969

Index

33 Bewertungsrecht

Beachte

y11346; yk11370

Rechtssatz

Wenn ein Gebäude nicht heizbar und daher nicht ganzjährig benutzbar ist (hier: Badehütte), dann kann dieses Gebäude nicht als Einfamilienhaus iSd Paragraph 54, Absatz eins, Ziffer 4, BewG bewertet werden, sondern es handelt sich um ein "sonstiges bebautes Grundstück", das nach Paragraph 55 a, Absatz eins, Ziffer 13, BewG zu bewerten ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1969:1968001859.X02

Im RIS seit

14.01.2002

Dokumentnummer

JWR_1968001859_19691030X02