Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.10.1969

Geschäftszahl

1859/68

Rechtssatz

Diese Bestimmung verpflichtet nicht dazu, ein Gebäude oder einen Gebäudeteil in eine bestimmte Bauklasse einzureihen, es versteht sich jedoch von selbst, daß sich der angesetzte Durchschnittspreis in den Gesamtrahmen des Kataloges des Paragraph 53 a, Absatz eins, BewG einzufügen hat.

Beachte

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