Abweisung der Ersatzforderung von Stempelgebühren wegen Nichteinhaltung der vorgesehenen Frist von einer Woche (WRG).
Abweisung des Antrages auf Zuerkennung des Schriftsatzaufwandes, da dieser nicht zugleich mit dem Schriftsatz eingebracht wurde (WRG).
Keine separate Zuerkennung von Portoaufwand.