Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
0829/65
Entscheidungsdatum
28.11.1966
Index
90/02 Kraftfahrgesetz
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0723/52 E 10. Dezember 1952 RS 1
Stammrechtssatz
Der Bedarf nach einer weiteren Fahrschule in einem bestimmten Gebiet ist danach zu beurteilen, ob die bestehenden leicht erreichbaren Fahrschulen nach Maßgabe der vorhandenen Unterrichtsräume, Lehrmittel und Lehrkräfte in der Lage sind, zu jeder Zeit jedem Bewerber um einen Führerschein die gewünschte Ausbildung zu gewährleisten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1965000829.X03
Dokumentnummer
JWR_1965000829_19661128X03