Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1332/64

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1332/64

Entscheidungsdatum

06.07.1965

Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1859 §16 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2124/51 E 22. September 1952 Vwslg 2640 A/1952 RS 3

Stammrechtssatz

Bei einer Kaffeekonditorei handelt es sich um eine Betriebsform, für die ein besonders reichhaltiges Anbot von Konditorwaren, ein dadurch gegebener besonderer Kundenkreis (vornehmlich Frauen mit oder ohne Kinder), ausgesprochener Tagesbetrieb, die Annäherung an ein Ladengeschäft im äußeren Erscheinungsbild, meist buffetähnliche Ausgestaltung der Räumlichkeiten mit einer im Verhältnis zu einem nach Führung und Ausstattung vergleichbaren Kaffeehaus weitaus beschränkteren Anzahl von Sitzgelegenheiten und häufiger Gästewechsel charakteristisch sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1965:1964001332.X01

Im RIS seit

20.09.2001

Dokumentnummer

JWR_1964001332_19650706X01

Rechtssatz für 1332/64

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

1332/64

Entscheidungsdatum

06.07.1965

Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1859 §18 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1048/55 E 22. Februar 1957 VwSlg 4287 A/1957 RS 1

Stammrechtssatz

Die Annahme, daß ein Kaffeehaus nicht eine solche Betriebsform des Gast- und Schankgewerbes bildet, für die ein Bedarf seitens der Bevölkerung kleiner oder mittlerer Landgemeinden besteht, entspricht den Erfahrungen des täglichen Lebens.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1965:1964001332.X02

Im RIS seit

20.09.2001

Dokumentnummer

JWR_1964001332_19650706X02

Rechtssatz für 1332/64

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

1332/64

Entscheidungsdatum

06.07.1965

Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1859 §18 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1048/55 E 22. Februar 1957 VwSlg 4287 A/1957 RS 2

Stammrechtssatz

Erfahrungsgemäß wird ein Kaffeehaus vielfach deshalb gern aufgesucht, um in einer behaglichen Atmosphäre ein auf längere Zeitdauer berechnetes, allenfalls mit verschiedenen Spielen verbundenes geselliges Zusammensein zu pflegen oder sich in einem sonstwie auf Entspannung gerichteten Sinn die Zeit zu vertreiben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1965:1964001332.X03

Im RIS seit

20.09.2001

Dokumentnummer

JWR_1964001332_19650706X03