Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.07.1965

Geschäftszahl

1332/64

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2124/51 E 22. September 1952 Vwslg 2640 A/1952 RS 3

Stammrechtssatz

Bei einer Kaffeekonditorei handelt es sich um eine Betriebsform, für die ein besonders reichhaltiges Anbot von Konditorwaren, ein dadurch gegebener besonderer Kundenkreis (vornehmlich Frauen mit oder ohne Kinder), ausgesprochener Tagesbetrieb, die Annäherung an ein Ladengeschäft im äußeren Erscheinungsbild, meist buffetähnliche Ausgestaltung der Räumlichkeiten mit einer im Verhältnis zu einem nach Führung und Ausstattung vergleichbaren Kaffeehaus weitaus beschränkteren Anzahl von Sitzgelegenheiten und häufiger Gästewechsel charakteristisch sind.