Verwaltungsgerichtshof
06.07.1965
1332/64
GRS wie 2124/51 E 22. September 1952 Vwslg 2640 A/1952 RS 3
Bei einer Kaffeekonditorei handelt es sich um eine Betriebsform, für die ein besonders reichhaltiges Anbot von Konditorwaren, ein dadurch gegebener besonderer Kundenkreis (vornehmlich Frauen mit oder ohne Kinder), ausgesprochener Tagesbetrieb, die Annäherung an ein Ladengeschäft im äußeren Erscheinungsbild, meist buffetähnliche Ausgestaltung der Räumlichkeiten mit einer im Verhältnis zu einem nach Führung und Ausstattung vergleichbaren Kaffeehaus weitaus beschränkteren Anzahl von Sitzgelegenheiten und häufiger Gästewechsel charakteristisch sind.