Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.07.1965

Geschäftszahl

1332/64

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1048/55 E 22. Februar 1957 VwSlg 4287 A/1957 RS 1

Stammrechtssatz

Die Annahme, daß ein Kaffeehaus nicht eine solche Betriebsform des Gast- und Schankgewerbes bildet, für die ein Bedarf seitens der Bevölkerung kleiner oder mittlerer Landgemeinden besteht, entspricht den Erfahrungen des täglichen Lebens.