Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1137/64

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1137/64

Entscheidungsdatum

14.10.1964

Index

Polizeirecht - FrPolG
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FPG 1954 §3 Abs2a

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1319/61 E 21. November 1962 RS 1

Stammrechtssatz

Da das Gesetz keinen Unterschied zwischen leichten und schweren Übertretungen kennt, ist die Behörde berechtigt, auch bei einer geringfügigen und einmaligen Übertretung einen den in Paragraph 3, Absatz 2, Litera a, des Fremdenpolizeigesetzes angeführten Vorschriften ein Aufenthaltsverbot auszusprechen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1964001137.X01

Im RIS seit

01.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

31.07.2026

Dokumentnummer

JWR_1964001137_19641014X01

Rechtssatz für 1137/64

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

1137/64

Entscheidungsdatum

14.10.1964

Index

Polizeirecht - FrPolG
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FPG 1954 §3 Abs2 litb

Rechtssatz

Die Regelung des Paragraph 3, Abs2 Litera b, leg kann nur dahingehend verstanden werden, daß auch nach Auffassung des Gesetzgebers eine gerichtliche Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten nicht als eine Bestrafung wegen einer "geringfügigen Übertretung der im Absatz 2, angeführten Vorschriften" anzusehen sei und daß es bei Anwendung dieser Gesetzesbestimmung nur auf die zeitliche Dauer der vom Gericht verhängten Strafe, nicht aber auch darauf anzukommen habe, in welchem Verhältnis diese Dauer zu dem nach dem Gesetz für das betreffende Delikt vorgesehene Höchstausmaß der Freiheitsstrafe stehe.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1964001137.X02

Im RIS seit

01.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

31.07.2026

Dokumentnummer

JWR_1964001137_19641014X02

Rechtssatz für 1137/64

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

1137/64

Entscheidungsdatum

14.10.1964

Index

Polizeirecht - FrPolG
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FPG 1954 §3 Abs1
FPG 1954 §3 Abs2

Rechtssatz

Die Aufzählung der Tatbestände im Paragraph 3, Absatz 2, leg cit kann in Verbindung mit dem vorausgehenden Paragraph 3, Absatz eins, nur dahingehend verstanden werden, daß das Vorliegen eines Falles, in dem der Aufenthalt des Fremden im Bundesgebiet anderen öffentlichen Interessen zuwiderläuft, jedenfalls dann anzunehmen ist, wenn einer der im Paragraph 3, Absatz 2, des Fremdenpolizeigesetzes angeführten Tatbestände gegeben ist. (Hinweis auf E vom 23.11.1960, Zl. 0829/59)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1964001137.X03

Im RIS seit

01.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

31.07.2026

Dokumentnummer

JWR_1964001137_19641014X03

Rechtssatz für 1137/64

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

1137/64

Entscheidungsdatum

14.10.1964

Index

Polizeirecht - FrPolG
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FPG 1954 §3 Abs2 litb

Rechtssatz

Die Verhängung eines Aufenthaltsverbotes gem Paragraph 3, Absatz 2, Litera b, leg cit ist auch dann rechtmäßig, wenn das inländische Gericht bei der Verurteilung der Fremden wegen eines bestimmten Deliktes lediglich die Mindeststrafe verhängt hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1964001137.X04

Im RIS seit

01.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

31.07.2026

Dokumentnummer

JWR_1964001137_19641014X04