Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.10.1964

Geschäftszahl

1137/64

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1319/61 E 21. November 1962 RS 1

Stammrechtssatz

Da das Gesetz keinen Unterschied zwischen leichten und schweren Übertretungen kennt, ist die Behörde berechtigt, auch bei einer geringfügigen und einmaligen Übertretung einen den in Paragraph 3, Absatz 2, Litera a, des Fremdenpolizeigesetzes angeführten Vorschriften ein Aufenthaltsverbot auszusprechen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1964:1964001137.X01