Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 5897 A/1962
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
0725/62
Entscheidungsdatum
08.11.1962
Index
90/02 Kraftfahrgesetz
Norm
KFG 1946 §57 Abs1;
KFG 1946 §64 Abs5;
Rechtssatz
Wird der Berufung gegen einen die Entziehung des Führerscheines aussprechenden Bescheid die aufschiebende Wirkung versagt, dann gilt der Führerschein bereits mit der Zustellung des Bescheides erster Instanz und nicht erst mit dessen Rechtskraft entzogen. Die Bestimmung des § 64 Abs 5 KFG steht dem nicht entgegen.Wird der Berufung gegen einen die Entziehung des Führerscheines aussprechenden Bescheid die aufschiebende Wirkung versagt, dann gilt der Führerschein bereits mit der Zustellung des Bescheides erster Instanz und nicht erst mit dessen Rechtskraft entzogen. Die Bestimmung des Paragraph 64, Absatz 5, KFG steht dem nicht entgegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1962:1962000725.X01
Im RIS seit
17.12.2001
Zuletzt aktualisiert am
11.03.2016
Dokumentnummer
JWR_1962000725_19621108X01