Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 5317 A/1960
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
1883/59
Entscheidungsdatum
09.06.1960
Index
50/01 Gewerbeordnung
Norm
GewO 1859 §13 Abs3;
GewO 1859 §1c Abs2 idF 1952/179;
Rechtssatz
Bei Beurteilung der Fabriksmäßigkeit eines Dienstleistungsbetriebes können die Tätigkeiten an mehreren Betriebsstätten, die verschiedenen Räumlichkeiten, Einrichtungsgegenstände, Maschinen und der Kapitaleinsatz an diesen Betriebsstätten nur dann einer zusammenfassenden Betrachtung unterzogen werden, wenn zwischen den Betrieben ein zur vollständigen Erbringung der den Gegenstand der Gewerbeausübung bildenden Dienstleistung erforderlicher, betriebstechnisch bedingter Zusammenhang besteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1960:1959001883.X01
Im RIS seit
04.07.2003
Zuletzt aktualisiert am
30.05.2016
Dokumentnummer
JWR_1959001883_19600609X01