Verwaltungsgerichtshof
09.06.1960
1883/59
Ausführungen zur Frage der Verletzung des Parteiengehörs, wenn die Berufungsinstanz die Begründung der Unterinstanz übernimmt, diese jedoch noch durch ein der Partei nicht zur Stellungnahme vorgelegtes Gutachten ergänzt, das sich allerdings auf ein schon von der Unterinstanz beachtetes Parteivorbringen bezieht.