Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 4873 A/1959
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
2252/58
Entscheidungsdatum
11.02.1959
Index
L82000 Bauordnung
L82250 Garagen
yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG
StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
Norm
BauRallg;
RGaO §13 Abs4 lita;
RGaO §13 Abs5;
RGaO §56 Abs1;
Rechtssatz
Der Nachbar ist berechtigt, eine auf § 13 Abs 5 der Reichsgaragenordnung gestützte Ermessensentscheidung über die Errichtung einer Garage im Seitenabstand mit der Begründung zu bekämpfen, daß die Behörde von ihrem Ermessen nicht im Sinne des Gesetzes Gebrauch gemacht hat.Der Nachbar ist berechtigt, eine auf Paragraph 13, Absatz 5, der Reichsgaragenordnung gestützte Ermessensentscheidung über die Errichtung einer Garage im Seitenabstand mit der Begründung zu bekämpfen, daß die Behörde von ihrem Ermessen nicht im Sinne des Gesetzes Gebrauch gemacht hat.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche
Rechte, Abstandsvorschriften BauRallg5/1/1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1959:1958002252.X02
Dokumentnummer
JWR_1958002252_19590211X02