Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.02.1959

Geschäftszahl

2252/58

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0829/57 E 14. März 1958 VwSlg 4607 A/1958 RS 1

Stammrechtssatz

Die Entscheidung darüber, ob die Errichtung einer Kleingarage an der Nachbargrenze bewilligt werden soll oder nicht, ist eine Ermessensentscheidung. Eine solche (negative) Ermessensentscheidung ist im Sinne des Gesetzes gelegen, wenn sie im Hinblick darauf erfolgt, daß die geplante Garage auch an einer anderen Stelle der Liegenschaft errichtet werden kann.