Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.02.1959

Geschäftszahl

2252/58

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0829/57 E 14. März 1958 VwSlg 4607 A/1958 RS 2

Stammrechtssatz

Ausführungen dahingehend, daß unter den "bestehenden allgemeinen Vorschriften" iSd Gesetzesstelle (insbesondere hinsichtlich der Bestimmung und Rechtsstellung der Anrainer) die jeweiligen Vorschriften des Baurechts zu verstehen sind.