Verwaltungsgerichtshof
11.02.1959
2252/58
GRS wie 0829/57 E 14. März 1958 VwSlg 4607 A/1958 RS 2
Ausführungen dahingehend, daß unter den "bestehenden allgemeinen Vorschriften" iSd Gesetzesstelle (insbesondere hinsichtlich der Bestimmung und Rechtsstellung der Anrainer) die jeweiligen Vorschriften des Baurechts zu verstehen sind.