Für die Entscheidung, ob die Tätigkeit des Leiters einer Expositur einer Filmverleihgesellschaft, der für die Gesellschaft gegen Provision Geschäfte vermittelt, als Gewerbebetrieb iSd Gewerbesteuergesetzes und der Expositurleiter als Unternehmer iSd Umsatzsteuergesetzes zu werten sind, ist es von Bedeutung, ob der Expositurleiter ein Unternehmerwagnis trägt, insbesondere für die mit seiner Vermittlertätigkeit verbundenen Kosten aufzukommen hat.
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E 22.10.1954, 2190/52 #2 VwSlg 1024 F/1954