Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.10.1954

Geschäftszahl

2190/52

Rechtssatz

Eine wirtschaftliche Tätigkeit, die mehrere Jahre hindurch ständig und fortlaufend ausgeübt wird, trägt das Merkmal der Nachhaltigkeit auch dann, wenn sie nicht die hauptsächliche Einnahmsquelle des Steuerpflichtigen ist.

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E 22.10.1954, 2190/52 #1 VwSlg 1024 F/1954;

Beachte

y13448;