Verwaltungsgerichtshof
22.10.1954
2190/52
Eine wirtschaftliche Tätigkeit, die mehrere Jahre hindurch ständig und fortlaufend ausgeübt wird, trägt das Merkmal der Nachhaltigkeit auch dann, wenn sie nicht die hauptsächliche Einnahmsquelle des Steuerpflichtigen ist.
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E 22.10.1954, 2190/52 #1 VwSlg 1024 F/1954;
y13448;