Gegen einen Bescheid, der in einer Angelegenheit der Landesverwaltung statt von der Landesregierung vom Landeshauptmann als Träger der mittelbaren Bundesverwaltung erlassen wurde, geht der Rechtszug an das zuständige Bundesministerium. Die Beschwerde an den VwGH gegen einen solchen Bescheid ist wegen Nichterschöpfung des Instanzenzuges zurückzuweisen.