Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.11.1951

Geschäftszahl

0729/51

Rechtssatz

Hat der VfGH einen Bescheid als verfassungswidrig aufgehoben, weil der Bfr. mit dessen Erlassung dem gesetzlichen Richter entzogen wurde, so hat der VwGH das Verfahren über eine gegen denselben Bescheid bei ihm eingebrachte Beschwerde wegen Klaglosstellung einzustellen.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

0730/51 B 30. November 1951