Verwaltungsgerichtshof
30.11.1951
0729/51
Hat der VfGH einen Bescheid als verfassungswidrig aufgehoben, weil der Bfr. mit dessen Erlassung dem gesetzlichen Richter entzogen wurde, so hat der VwGH das Verfahren über eine gegen denselben Bescheid bei ihm eingebrachte Beschwerde wegen Klaglosstellung einzustellen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
0730/51 B 30. November 1951