Der Verwaltungsgerichtshof hat durch die Vorsitzende Senatspräsidentin Dr. H. Zehetner und Senatspräsident Dr. Thoma sowie Hofrat Mag. Straßegger als Richter unter Mitwirkung der Schriftführerin Mag.a Eraslan, über die Revision des Finanzamtes Österreich, Dienststelle Waldviertel in 3500 Krems an der Donau, Rechte Kremszeile 58, gegen den Beschluss des Bundesfinanzgerichts vom 14. Oktober 2020, Zl. RV/7103708/2020, betreffend vorläufige Anordnung i.A. Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge (belangte Behörde vor dem Verwaltungsgericht: Finanzamt Österreich; mitbeteiligte Partei: L C in V, Tschechische Republik), den Beschluss gefasst: Der Verwaltungsgerichtshof hat durch die Vorsitzende Senatspräsidentin Dr. H. Zehetner und Senatspräsident Dr. Thoma sowie Hofrat Mag. Straßegger als Richter unter Mitwirkung der Schriftführerin Mag.a Eraslan, über die Revision des Finanzamtes Österreich, Dienststelle Waldviertel in 3500 Krems an der Donau, Rechte Kremszeile 58, gegen den Beschluss des Bundesfinanzgerichts vom 14. Oktober 2020, Zl. RV/7103708/2020, betreffend vorläufige Anordnung i.A. Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge (belangte Behörde vor dem Verwaltungsgericht: Finanzamt Österreich; mitbeteiligte Partei: L C in römisch fünf, Tschechische Republik), den Beschluss gefasst: