Zur Vermeidung von Härten, die sich bei der Durchführung des
Kleinrentnergesetzes (BGBl. Nr. 251/1929 in der Fassung der dazu
ergangenen Änderungs- und Ergänzungsvorschriften) ergeben haben, bin
ich im Einvernehmen mit dem Herrn ... (Anm.: gegenstandslos) des
Inneren und dem Herrn ... (Anm.: gegenstandslos) der Finanzen damit
einverstanden, daß bei der Durchführung des Kleinrentnergesetzes
folgende Grundsätze angewendet werden:
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*1) Dieser Erlaß stellt nach den RÜG. Geltendes österreichisches Recht dar.