Durchführung des Kleinrentnergesetzes - Ausgleich von Härten
Zl. römisch zwei b Nr. 4415/1942
K
Paragraph 0
01.07.1942
31.12.2006
67 Versorgungsrecht
Zwar nicht formell aufgehoben, aber durch Wegfall der gesetzlichen Grundlage gegenstandslos vergleiche Artikel 5,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 113 aus 2006,).
Erlaß des ... (Anm.: gegenstandslos) in Berlin an die Behörde des ... (Anm.: gegenstandslos) in Wien vom 13. August 1942, Zl. II b Nr. 4415/42, betreffend den Ausgleich von Härten bei der Durchführung des österreichischen Kleinrentnergesetzes, BGBl. Nr. 251/1929.*1)
StF: Zl. II b Nr. 4415/1942
Zur Vermeidung von Härten, die sich bei der Durchführung des
Kleinrentnergesetzes (BGBl. Nr. 251/1929 in der Fassung der dazu
ergangenen Änderungs- und Ergänzungsvorschriften) ergeben haben, bin
ich im Einvernehmen mit dem Herrn ... (Anm.: gegenstandslos) des
Inneren und dem Herrn ... (Anm.: gegenstandslos) der Finanzen damit
einverstanden, daß bei der Durchführung des Kleinrentnergesetzes
folgende Grundsätze angewendet werden:
____________________________________________________________________
*1) Dieser Erlaß stellt nach den RÜG. Geltendes österreichisches Recht dar.
Änderungsvorschrift, Deregulierungsgesetz 2006 – DRG 2006 Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 113 aus 2006,)
20.02.2025
20003459
NOR30003765