die Erlassung von Richtlinien über die Anrechenbarkeit von Zeiten der im § 6 Abs. 3 Z 1 genannten Art, über die Berücksichtigung eines weiteren Studiums und einer Dolmetscherbefähigung nach § 11 Abs. 3, über die Anwendung von Tarifbestimmungen, über die Buchführung und Kassagebarung, über die Vorgangsweise bei notariellen Treuhandschaften, über die näheren technischen Voraussetzungen für die Verfahren nach § 69b Abs. 2 Z 1 und 2, insbesondere über die dabei zu verwendenden Schnittstellen und einzuhaltenden technischen Sicherungsverfahren, über die Beurkundungen nach § 76 Abs. 1 lit. l, über Form und Inhalt des Beurkundungsregisters, des Unterschriftenregisters und des Geschäftsregisters, über die Tätigkeit der Notare bei Abfragen aus den mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung geführten öffentlichen Registern sowie aus den in den §§ 140b ff geregelten Registern und Archiven und über deren Führung durch die Österreichische Notariatskammer, über das Verhalten und die Berufsausübung der Standesmitglieder, auch in ihrer Eigenschaft als vom Gericht bestellte Vertreter, über die bei der Aufsicht im Bereich der Verhinderung von Geldwäscherei (§ 165 StGB) und Terrorismusfinanzierung (§ 278d StGB) sowie der Nichtumsetzung und Umgehung gezielter finanzieller Sanktionen im Zusammenhang mit Proliferationsfinanzierung entsprechend § 154 zu beachtenden Grundsätze und einzuhaltenden Vorgehensweisen, über die Vertragsbedingungen der Haftpflichtversicherung nach § 30, insbesondere auch hinsichtlich des Deckungsumfangs und eines Selbstbehalts, über die Erstattung statistischer Ausweise durch die Notare über die von ihnen im Lauf eines jeden Jahres vorgenommenen notariellen Amtshandlungen und über ihre Amtshandlungen als Gerichtskommissäre, über die Ausstellung von Ausweisen für Notare und Notariatskandidaten durch die Notariatskammer, über die Ausbildung von Notariatskandidaten, im besonderen über Art, Umfang und Gegenstand der Ausbildungsveranstaltungen, an denen ein Notariatskandidat als Voraussetzung für die Zulassung zur Notariatsprüfung teilzunehmen hat, über sonstige verpflichtende Aus- und Fortbildungsveranstaltungen für Notariatskandidaten, über verpflichtende Fortbildungsveranstaltungen für Notare, über die Vorgehensweise bei der Beurteilung des Eintragungsverweigerungsgrunds der mangelhaften persönlichen Eignung in Bezug auf die erforderlichen sozialen Fähigkeiten für die mit der Ausübung des Berufs des Notars verbundenen Aufgaben (§ 117a Abs. 3) sowie über die Schaffung von Einrichtungen der Personenversicherung nach Z 5;die Erlassung von Richtlinien über die Anrechenbarkeit von Zeiten der im Paragraph 6, Absatz 3, Ziffer eins, genannten Art, über die Berücksichtigung eines weiteren Studiums und einer Dolmetscherbefähigung nach Paragraph 11, Absatz 3,, über die Anwendung von Tarifbestimmungen, über die Buchführung und Kassagebarung, über die Vorgangsweise bei notariellen Treuhandschaften, über die näheren technischen Voraussetzungen für die Verfahren nach Paragraph 69 b, Absatz 2, Ziffer eins und 2, insbesondere über die dabei zu verwendenden Schnittstellen und einzuhaltenden technischen Sicherungsverfahren, über die Beurkundungen nach Paragraph 76, Absatz eins, Litera l,, über Form und Inhalt des Beurkundungsregisters, des Unterschriftenregisters und des Geschäftsregisters, über die Tätigkeit der Notare bei Abfragen aus den mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung geführten öffentlichen Registern sowie aus den in den Paragraphen 140 b, ff geregelten Registern und Archiven und über deren Führung durch die Österreichische Notariatskammer, über das Verhalten und die Berufsausübung der Standesmitglieder, auch in ihrer Eigenschaft als vom Gericht bestellte Vertreter, über die bei der Aufsicht im Bereich der Verhinderung von Geldwäscherei (Paragraph 165, StGB) und Terrorismusfinanzierung (Paragraph 278 d, StGB) sowie der Nichtumsetzung und Umgehung gezielter finanzieller Sanktionen im Zusammenhang mit Proliferationsfinanzierung entsprechend Paragraph 154, zu beachtenden Grundsätze und einzuhaltenden Vorgehensweisen, über die Vertragsbedingungen der Haftpflichtversicherung nach Paragraph 30,, insbesondere auch hinsichtlich des Deckungsumfangs und eines Selbstbehalts, über die Erstattung statistischer Ausweise durch die Notare über die von ihnen im Lauf eines jeden Jahres vorgenommenen notariellen Amtshandlungen und über ihre Amtshandlungen als Gerichtskommissäre, über die Ausstellung von Ausweisen für Notare und Notariatskandidaten durch die Notariatskammer, über die Ausbildung von Notariatskandidaten, im besonderen über Art, Umfang und Gegenstand der Ausbildungsveranstaltungen, an denen ein Notariatskandidat als Voraussetzung für die Zulassung zur Notariatsprüfung teilzunehmen hat, über sonstige verpflichtende Aus- und Fortbildungsveranstaltungen für Notariatskandidaten, über verpflichtende Fortbildungsveranstaltungen für Notare, über die Vorgehensweise bei der Beurteilung des Eintragungsverweigerungsgrunds der mangelhaften persönlichen Eignung in Bezug auf die erforderlichen sozialen Fähigkeiten für die mit der Ausübung des Berufs des Notars verbundenen Aufgaben (Paragraph 117 a, Absatz 3,) sowie über die Schaffung von Einrichtungen der Personenversicherung nach Ziffer 5 ;,