(4)Absatz 4,Meldungen, die den Voraussetzungen nach Abs. 2 erster und zweiter Satz oder Abs. 3 nicht entsprechen, sind unwirksam.Meldungen, die den Voraussetzungen nach Absatz 2, erster und zweiter Satz oder Absatz 3, nicht entsprechen, sind unwirksam.