in Wohnungen (Zimmern) von Personen, die die Dienste einer die Prostitution ausübenden Person ausschließlich für sich in Anspruch nehmen (“Hausbesuche”), sofern sich in solchen Wohnungen (Zimmern) Kinder oder Jugendliche nicht aufhalten.in Wohnungen (Zimmern) von Personen, die die Dienste einer die Prostitution ausübenden Person ausschließlich für sich in Anspruch nehmen (“Hausbesuche”), sofern sich in solchen Wohnungen (Zimmern) Kinder oder Jugendliche nicht aufhalten.