(3)Absatz 3,Der praktische Teil der Prüfung besteht aus einem Kugel- und einem Schrotschießen; liegt eine dauerhafte körperliche Behinderung vor, die das Führen einer Flinte ausschließt, hat sich der praktische Teil der Prüfung auf das Kugelschießen zu beschränken. Oberstes Gebot bei der Schießprüfung ist die Sicherheit in der Handhabung der Waffe. Das Kugelschießen besteht aus 3 Schüssen mit einem Jagdgewehr, mindestens Kaliber .243 oder darüber, auf eine lebensgroße Wildscheibe (Anlage C), Entfernung 100 m, sitzend, vorne aufgelegt. Treffererfordernis: mindestens 18 Ringe. Ein Probeschuss ist möglich, muss aber vor der Schussabgabe mitgeteilt werden. Beim Schrotschießen werden 10 einfache, konstant eingestellte Wurfscheiben bei freiem Anschlag beschossen. Treffererfordernis: mindestens 2 Scheiben (Doubliermöglichkeit).