Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz
§/Artikel/Anlage
§ 35a
Inkrafttretensdatum
01.01.2015
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
NÖ STROG
Index
10 Organisation der Gemeindeverwaltung
Beachte
Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
Text
§ 35aParagraph 35 a
Mitglieder des Gemeinderates mit besonderen Aufgaben
Mitglieder des Gemeinderates können zur Wahrung der Interessen der Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich vom Gemeinderat mit besonderen Aufgaben betraut werden. Jedenfalls sind Jugendgemeinderäte und Bildungsgemeinderäte zu bestellen. Sie haben ihre Berichte dem Gemeinderat zu erstatten und haben den zuständigen Organen der Stadt Empfehlungen für die in diesen Bereichen in einem bestimmten Fall zu treffenden Maßnahmen zu geben.
Im RIS seit
04.12.2014
Zuletzt aktualisiert am
30.04.2015
Gesetzesnummer
20000300
Dokumentnummer
LNO40002497