Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung des Haschemitischen Königreichs von Jordanien, im Folgenden als „die Parteien” bezeichnet,
IN DEM WUNSCH, eine langfristige konstruktive Beziehung weiterzuentwickeln,
IN DEM BESTREBEN, den Status der Angehörigen ihrer Streitkräfte, die sich auf dem Hoheitsgebiet der jeweils anderen Vertragspartei aufhalten, insbesondere zum Zwecke militärischer Ausbildungsmaßnahmen, zu regeln,
sind wie folgt übereingekommen: