Bundesrecht konsolidiert

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Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Argentinien) § 0

Kurztitel

Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Argentinien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 77/2026

Typ

Vertrag – Argentinien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

12.06.2026

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

06.12.2019

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Titel

(Übersetzung)
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER ARGENTINISCHEN REPUBLIK ZUR BESEITIGUNG DER DOPPELBESTEUERUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN UND ZUR VERHINDERUNG DER STEUERVERKÜRZUNG UND -UMGEHUNG
StF: BGBl. III Nr. 77/2026 (NR: GP XXVII RV 355 AB 490 S. 69. BR: AB 10501 S. 917.)

Sprachen

Englisch

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Die Republik Österreich und die Argentinische Republik,

von dem Wunsch geleitet, ihre wirtschaftlichen Beziehungen weiterzuentwickeln und ihre Zusammenarbeit in Steuersachen zu vertiefen, und

in der Absicht, ein Abkommen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen, ohne Möglichkeiten zur Nicht-oder Niedrigbesteuerung durch Steuerverkürzung oder -umgehung (unter anderem durch missbräuchliche Gestaltungen mit dem Ziel des Erhalts von in diesem Abkommen vorgesehenen Erleichterungen zum mittelbaren Nutzen von in Drittstaaten ansässigen Personen) zu schaffen,

Haben Folgendes vereinbart:

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 30, Absatz eins, des Abkommens erfolgten am 28. Dezember 2020 bzw. 12. Juni 2026; das Abkommen ist somit gemäß seinem Artikel 30, Absatz 2, am 12. Juni 2026 in Kraft getreten.

Anmerkung

Dokumentalistische Gliederung:
Protokoll = Anlage 1

Schlagworte

Steuerumgehung

Im RIS seit

29.06.2026

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2026

Gesetzesnummer

20013204

Dokumentnummer

NOR40278747

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/iii/2026/77/P0/NOR40278747

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