Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Argentinien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 77 aus 2026,
Vertrag – Argentinien
Paragraph 0
12.06.2026
06.12.2019
39/03 Doppelbesteuerung
(Übersetzung)
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER ARGENTINISCHEN REPUBLIK ZUR BESEITIGUNG DER DOPPELBESTEUERUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN UND ZUR VERHINDERUNG DER STEUERVERKÜRZUNG UND -UMGEHUNG
StF: BGBl. III Nr. 77/2026 (NR: GP XXVII RV 355 AB 490 S. 69. BR: AB 10501 S. 917.)
Englisch
Die Mitteilungen gemäß Artikel 30, Absatz eins, des Abkommens erfolgten am 28. Dezember 2020 bzw. 12. Juni 2026; das Abkommen ist somit gemäß seinem Artikel 30, Absatz 2, am 12. Juni 2026 in Kraft getreten.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
Die Republik Österreich und die Argentinische Republik,
von dem Wunsch geleitet, ihre wirtschaftlichen Beziehungen weiterzuentwickeln und ihre Zusammenarbeit in Steuersachen zu vertiefen, und
in der Absicht, ein Abkommen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen, ohne Möglichkeiten zur Nicht-oder Niedrigbesteuerung durch Steuerverkürzung oder -umgehung (unter anderem durch missbräuchliche Gestaltungen mit dem Ziel des Erhalts von in diesem Abkommen vorgesehenen Erleichterungen zum mittelbaren Nutzen von in Drittstaaten ansässigen Personen) zu schaffen,
Haben Folgendes vereinbart:
Dokumentalistische Gliederung:
Protokoll = Anlage 1
Steuerumgehung
03.08.2026
20013204
NOR40278747