Die Regierung der Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und die Regierung der Mongolei, vertreten durch den Minister für Finanzen, nachstehend die „Vertragsparteien“ genannt, sind
– in dem Wunsch, die bestehenden engen und freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten weiter zu fördern,
– in dem Wunsch, die Kooperation zu erweitern und zu vertiefen,
– unter Berücksichtigung der von beiden Vertragsparteien am 26. Mai 2025 unterzeichneten Absichtserklärung zur finanziellen Kooperation
wie folgt übereingekommen: