Abkommen über die finanzielle Kooperation (Mongolei)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 102 aus 2026,
Vertrag – Mongolei
Paragraph 0
01.08.2026
10.06.2026
39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe
(Übersetzung)
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Mongolei über die finanzielle Kooperation
StF: BGBl. III Nr. 102/2026
Englisch
Die Mitteilungen gemäß Artikel 14, Absatz eins, des Abkommens wurden am 10. bzw. 20. Juli 2026 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß seinem Artikel 14, Absatz eins, am 1. August 2026 in Kraft getreten.
Die Regierung der Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und die Regierung der Mongolei, vertreten durch den Minister für Finanzen, nachstehend die „Vertragsparteien“ genannt, sind
– in dem Wunsch, die bestehenden engen und freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten weiter zu fördern,
– in dem Wunsch, die Kooperation zu erweitern und zu vertiefen,
– unter Berücksichtigung der von beiden Vertragsparteien am 26. Mai 2025 unterzeichneten Absichtserklärung zur finanziellen Kooperation
wie folgt übereingekommen:
31.08.2026
20013289
NOR40280605