Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 12. Juni 2017 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 31 Abs. 2 für Österreich mit 10. September 2017 in Kraft.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 12. Juni 2017 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; das Übereinkommen tritt gemäß seinem Artikel 31, Absatz 2, für Österreich mit 10. September 2017 in Kraft.
Anlässlich der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunde hat die Republik Österreich nachstehende Erklärung abgegeben:
(Übersetzung)
Erklärung der Republik Österreich
„Die Republik Österreich erklärt gemäß Artikel 25 Absatz 2 des Übereinkommens, dass sie in Bezug auf jede Streitigkeit über die Auslegung oder Anwendung dieses Übereinkommens beide der in Absatz 2 angeführten Mittel zur Streitbeilegung als obligatorisch gegenüber jeder Partei anerkennt, welche dieselbe Verpflichtung übernimmt.“
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben dieses Übereinkommen weiters ratifiziert, angenommen, genehmigt oder sind ihm beigetreten:
Afghanistan, Antigua und Barbuda, Benin, Bolivien, Botsuana, Bulgarien, Burkina Faso, China (einschließlich der Sonderverwaltungsregionen Hongkong und Macao), Costa Rica, Dänemark (ohne Färöer und Grönland), Dschibuti, Ecuador, El Salvador, Estland, Europäische Union, Finnland, Frankreich, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guyana, Honduras, Islamische Republik Iran, Japan, Jordanien, Kanada, Kuwait, Lesotho, Lettland, Liechtenstein, Madagaskar, Mali, Malta, Mauretanien, Mexiko, Moldau, Monaco, Mongolei, Nicaragua, Niederlande (für den europäischen Teil der Niederlande), Niger, Norwegen, Palau, Panama, Peru, Rumänien, Sambia, Samoa, Schweden, Schweiz, Senegal, Seychellen, Sierra Leone, Slowakei, Slowenien, Sri Lanka, St. Kitts und Nevis, Swasiland, Thailand, Togo, Tschad, Tschechische Republik, Ungarn, Uruguay, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten, Vietnam.
Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXVII.17]:Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER römisch 27 .17]:
Europäische Union, Iran, Kanada, Moldau, Niederlande, Norwegen, Peru, Seychellen, Thailand, Tschechische Republik, Vereinigte Staaten