Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
Im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 des am 25. Juni 2003 unterzeichneten Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über Auslieferung 1 (in der Folge „EU-US Auslieferungsabkommen“) anerkennen die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika, dass in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Protokolls das EUUS Auslieferungsabkommen im Zusammenhang mit dem am 8.1.1998 unterzeichneten bilateralen Auslieferungsvertrag 2 zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika (in der Folge „Auslieferungsvertrag 1998“) unter folgenden Bedingungen Anwendung findet:
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1 Siehe ABl. Nr. L 181 vom 19. Juli 2003, S. 27.1 Siehe Amtsblatt Nummer L 181 vom 19. Juli 2003, Seite 27.
2 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 216/1999.2 Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 216 aus 1999,.