Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerumgehung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Aserbaidschan)
Typ
Vertrag – Aserbaidschan
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
23.02.2001
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
04.07.2000
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Beachte
Die Änderungen auf Grund des MLI (
BGBl. III Nr. 93/2018) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA Aserbaidschan plus MLI, als Anlage 2 dokumentiert.
Titel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK ASERBAIDSCHAN ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG UND DER VERHINDERUNG DER STEUERUMGEHUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN
StF:
BGBl. III Nr. 176/2001 (NR: GP XXI
RV 275 AB 325 S. 41. BR:
AB 6235 S. 669.)
Sprachen
Aserbaidschanisch, Deutsch, Englisch
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Aserbaidschan, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen,
haben Folgendes vereinbart:
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 28 Abs. 1 des Abkommens erfolgten am 24. November 2000 bzw. 24. Jänner 2001; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 28 Abs. 2 mit 23. Februar 2001 in Kraft getreten.Die Mitteilungen gemäß Artikel 28, Absatz eins, des Abkommens erfolgten am 24. November 2000 bzw. 24. Jänner 2001; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 28, Absatz 2, mit 23. Februar 2001 in Kraft getreten.
Anmerkung
Dokumentalistische Gliederung:
Protokoll = Anlage 1
Generierter Text des MLI und des Abkommens = Anlage 2
Schlagworte
e-rk3, DBA
Einkommensteuer
Zuletzt aktualisiert am
13.11.2025
Gesetzesnummer
20001545
Dokumentnummer
NOR30001681