Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerumgehung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Aserbaidschan)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 176 aus 2001,
Vertrag – Aserbaidschan
Paragraph 0
23.02.2001
04.07.2000
39/03 Doppelbesteuerung
Die Änderungen auf Grund des MLI Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 93 aus 2018,) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vergleiche daher die „synthetisierte“ Version des DBA Aserbaidschan plus MLI, als Anlage 2 dokumentiert.
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK ASERBAIDSCHAN ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG UND DER VERHINDERUNG DER STEUERUMGEHUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN
StF: BGBl. III Nr. 176/2001 (NR: GP XXI RV 275 AB 325 S. 41. BR: AB 6235 S. 669.)
BGBl. III Nr. 93/2018 (NR: GP XXV RV 1670 AB 1732 S. 190. BR: AB 9848 S. 870.)
Aserbaidschanisch, Deutsch, Englisch
Die Mitteilungen gemäß Artikel 28, Absatz eins, des Abkommens erfolgten am 24. November 2000 bzw. 24. Jänner 2001; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 28, Absatz 2, mit 23. Februar 2001 in Kraft getreten.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Aserbaidschan, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen,
haben Folgendes vereinbart:
Dokumentalistische Gliederung:
Protokoll = Anlage 1
Generierter Text des MLI und des Abkommens = Anlage 2
e-rk3, DBA
Einkommensteuer
13.11.2025
20001545
NOR30001681