Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Amtssitz des Internationalen Zentrums für Migrationspolitikentwicklung (ICMPD)
Typ
Vertrag – ICMPD
§/Artikel/Anlage
Art. 2
Inkrafttretensdatum
31.08.2000
Außerkrafttretensdatum
Index
19/20 Amtssitzabkommen
Text
Artikel 2
Rechtspersönlichkeit
Die Republik Österreich anerkennt die durch den Gründungsvertrag geschaffene internationale Rechtspersönlichkeit des Zentrums sowie seine Rechtsfähigkeit in Österreich, insbesondere seine Fähigkeit:
unbewegliche und bewegliche Vermögenswerte zu erwerben und zu veräußern;
Gerichtsverfahren anzustrengen oder zu erwidern und
andere Handlungen zu setzen, die für seine Zwecke und Aufgaben notwendig oder nützlich sind.
Zuletzt aktualisiert am
12.05.2014
Gesetzesnummer
20000929
Dokumentnummer
NOR40011589